Imkerei eröffnen: Was ist zu beachten?

Imkereibedarf Muhr
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Wer eine Imkerei eröffnen und sich den Honigverkauf als Einnahmequelle erschließen möchte, sollte einen ganzen Wust gesetzlicher Regelungen kennen. Wir haben nachfolgend einige wissenswerte Informationen zusammengetragen, weisen Sie aber vorsorglich darauf hin, dass diese keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die besten Ansprechpartner für weitergehende Fragen sind die zuständigen Industrie- und Handelskammern sowie die regionalen Imkerverbände.

Wann braucht man für die Imkerei einen Gewerbeschein?

Zusätzlich steht die Frage, welchen Gewerbeschein Imker benötigen. Das Gewerberecht unterscheidet zwischen dem Standortgewerbe und dem Reisegewerbe. Wer Honig, Bienenwachs oder gar Met auf wechselnden Märkten verkaufen möchte, muss einen sogenannten Reisegewerbeschein beantragen. Er heißt im Amtsdeutsch Reisegewerbekarte (kurz RGK) und richtet sich nach den Bestimmungen des Paragrafen 55 der Gewerbeordnung. Ansonsten reicht ein „einfacher“ Gewerbeschein aus. Ob er überhaupt erforderlich ist, hängt vom Umfang der Imkertätigkeit und dem Umfang der daraus erzielten Einnahmen ab. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass es sich bei Betrieben ab 25 Völkern um eine Imkerei im sogenannten Vollgewerbe handelt, die eine Gewerbeerlaubnis benötigt.

Muss man als Imker in die Berufsgenossenschaft einzahlen?

Zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung der Imkereien ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (kurz SVLFG) mit Sitz in Kassel. Von dort stammt auch die oben genannte 25-Völker-Regelung, denn ab diesem Bestand an Bienenvölkern werden Imker als gewerblich tätig eingestuft.

Eine Pflicht ist der Abschluss dieser Police nicht, aber sie gilt zutreffend als durchaus lohnenswert. Sie stellt selbstständige Imker bei Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen und Arbeitswegeunfällen den pflichtversicherten Angestellten von Imkereien gleich. Dort besteht bei Selbstständigen quer durch alle Branchen häufig eine Versorgungslücke, die sich mit der freiwilligen Versicherung bei der Berufsgenossenschaft ziemlich kostengünstig schließen lässt.

Anders sieht es mit der Alterskasse der Landwirtschaft aus. Ab einem Bestand von 100 Bienenvölkern müssen Pflichtbeiträge gezahlt werden, sofern keine anerkennungsfähigen Gründe für eine Befreiung von der Versicherungspflicht nachgewiesen werden können. Bei kleineren Betrieben ist eine freiwillige Zahlung von Rentenbeiträgen möglich.

Als ratsam gilt ergänzend eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, weil die gesetzliche Versicherung den Fall der Berufsunfähigkeit nicht mehr kennt. Die Rentenversicherung tritt nur dann ein, wenn es zu einer Einschränkung oder dem vollständigen Ausfall der Erwerbsfähigkeit kommt. Dafür sind die Ansprüche wesentlich höher als an die Inanspruchnahme der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz auch BUZ genannt).

Welche Versicherungen braucht eine Imkerei?

An der Schwelle zur gewerblichen Imkerei stellt sich auch die Frage nach den Versicherungen. Bei der Balkonimkerei, Kleingartenimkerei und Stadtimkerei mit wenigen Völkern wird die Ausübung der Aufgaben der Bienenzüchter als Hobby unterstellt. Deshalb reicht hier eine private Haftpflichtversicherung aus.

Spätestens dann, wenn Honig, Wachs oder andere Bienenprodukte verkauft werden, empfiehlt sich der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, weil sie auch den Bereich der Produkthaftung abdeckt. Zudem sollte die Geschäftsversicherung eine Betriebsunterbrechungsversicherung beinhalten. Sie ist vor allem mit Blick auf die dem Klimawandel geschuldete Steigerung des Risikos für Unwetterschäden an Ausrüstungen unverzichtbar.

Wer bei der Neueröffnung einer Imkerei eine sogenannte Vollexistenz (Erzielung des kompletten Einkommens aus dem Gewerbebetrieb) im Auge hat, sollte auch über eine Versicherung gegen den Fall der Arbeitslosigkeit nachdenken. Sie wird mittlerweile auch als freiwillige Zusatzversicherung für Selbstständige und Freiberufler angeboten.

Komplett unverzichtbar sind die Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Dabei haben Selbstständige in Deutschland die Wahl zwischen der freiwillig-gesetzlichen und privaten Versicherung. Was für wen besser geeignet ist, hängt immer von den Parametern des konkreten Einzelfalls ab.

Spezielle Anforderungen an abzuschließende Versicherungen ergeben sich, wenn es sich um eine mobile Imkerei mit Bienenwagen handelt oder die Bienenkästen auf Fahrzeuganhängern montiert und transportiert werden. Dann kommen auch Aspekte der Straßenverkehrszulassungsordnung ins Spiel.

GuV, Bilanz und Co.: Was gilt bei der Steuer?

Wer eine Imkerei eröffnen möchte, sollte sich auch mit der Frage beschäftigen, wie die daraus erzielten Einnahmen steuerlich zu behandeln sind. Die zu beachtenden Regelungen resultieren ebenfalls aus der Anzahl der Bienenvölker. Wer zwischen 30 und 70 Bienenvölker hat, darf sich zwischen der Erstellung und Abgabe einer Gewinn- und Verlustrechnung (kurz GuV) und der pauschalen Versteuerung entscheiden. Ab 71 Bienenvölkern sind (einnahmeabhängig) die Abgabe einer GuV oder einer Bilanz im Zusammenhang mit der Einkommenssteuererklärung vorgeschrieben. Wer einen Gewerbeschein hat und Umsatzsteuer auf den Verkauf seiner Produkte erhebt, muss noch dazu eine Umsatzsteuervoranmeldung sowie Umsatzsteuererklärung abgeben. Hinzu kommt unter Umständen die Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung.

Imkerei eröffnen: Gute Vorbereitung ist wichtig!

Wer eine kleine oder große Imkerei eröffnen möchte, sollte sich zuerst das notwendige Wissen aneignen. Das ist mit guter Literatur rund die Bienenzucht heute einfach möglich. Dabei spielen auch das Lebensmittelrecht sowie die dazugehörigen Hygienevorschriften eine große Rolle. Hinzu kommen die Bestimmungen, die bezüglich der Deklaration beim Verkauf von Bienenhonig und Honigprodukten beachtet werden müssen. Unkenntnis schützt im Ernstfall nicht vor empfindlichen Bußgeldern.

Zudem sollten sich künftige Imker der Tatsache bewusst sein, dass sie nicht sofort Einnahmen erzielen werden. Deshalb sind ausreichend finanzielle Rücklagen beim Start in ein Vollgewerbe mit der Bienenzucht erforderlich. In vielen Fällen kann es Sinn machen, als Nebenerwerbsimker oder Teilzeitimker zu starten. Mit Existenzgründerkrediten wird zwar der größte Teil der zum Start erforderlichen Investitionen in die Imkereiausstattung abgedeckt, aber Entnahmen von Unternehmerlohn werden in der Regel dabei nicht kalkuliert.

Aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit als Imker

Wer arbeitslos ist und sich mit einer Imkerei selbstständig machen möchte, kann verschiedene Arten von Förderungen in Anspruch nehmen. Der Startschuss fällt bei Existenzgründerseminaren bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, deren Kosten von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden können. Die Arbeitsämter sind auch die richtigen Ansprechpartner bei den Anträgen für Gründungszuschüsse, die dabei helfen, die Startphase mit niedrigen oder gänzlich fehlenden Einnahmen zu überstehen.

Eine wichtige Frage ist die Finanzierung der Betriebsausstattung beim Eröffnen einer gewerblichen Imkerei im Wege der Existenzgründung. Dabei helfen die Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW). Aktuell (Stand März 2024) stehen dafür das StartGeld nach dem KfW-Programm 067 sowie die Förderkredite nach den KfW-Programmen 365 und 366 zur Auswahl. Sie helfen auch dann, wenn bestehende Betriebe beispielsweise im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernommen werden sollen. Anträge darauf sind über die Hausbanken zu stellen, die sich mit den Anforderungen des Zugangs zu den Förderkrediten auskennen.

Wer eine Imkerei eröffnen und sie zur Existenzgrundlage machen möchte, muss viele Dinge beachten. Trotzdem macht es Sinn, denn Honig, Wachs und andere Bienenprodukte sind sehr begehrt, weil es sich um Naturprodukte handelt. Hier sind in nächster Zeit keine Nachfrageeinbrüche zu erwarten, sondern die Zeichen deuten auf eine weiter steigende Nachfrage.